Vogel Autohaus GmbH & Co. KG Germersheim, Germersheim, Hafenstraße 4, 76726 Germersheim. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: VOGEL Autohäuser Holding Verwaltungs GmbH, (Amtsgericht Ludwigshafen HRB 52912), Harthausen. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Vogel Autohaus GmbH & Co. KG Germersheim, Germersheim (Hafenstr. 4, 76726 Germersheim). Firma geändert in: Persönlich haftender Gesellschafter: VOGEL Autohäuser Holding Verwaltungs GmbH, (Amtsgericht Ludwigshafen HRB 52912), Harthausen. Prokura erloschen: Vogel, Marco, Harthausen, * ‒.‒.‒‒; Vogel, Peter, Weingarten, * ‒.‒.‒‒.
Vogel Autohaus GmbH & Co. KG Germersheim, Germersheim (Hafenstr. 4, 76726 Germersheim, Gegenstand der Gesellschaft ist der Ankauf und Verkauf von Neu- und Gebrauchtwagen sowie der Betrieb einer Kfz-Werkstatt. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf auch Geschäfte vornehmen, die der Erreichung und Förderung des Unternehmenszwecks dienlich sein können. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten. Es ist ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb vorhanden und es werden kaufmännische Bücher geführt.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Agnes Vogel Verwaltungs GmbH, (Amtsgericht Ludwigshafen HRB 52912), Harthausen. Einzelprokura: Vogel, Marco, Harthausen, * ‒.‒.‒‒; Vogel, Peter, Weingarten, * ‒.‒.‒‒; Vogel, Rudi, Harthausen, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Vogel Autohaus GmbH Germersheim, Germersheim (HRB 11627) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.08 2006 und 30.08.2006. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.