Vogel Nehdener Weg OHG, Brilon, (Nehdener Weg 4, 59929 Brilon).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Vogel Immobilien GmbH & Co.KG am 18.09.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Vogel Nehdener Weg OHG, Brilon, (Nehdener Weg 4, 59929 Brilon).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.05.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.05.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 05.05.2008 mit der Vogel Immobilien GmbH & Co.KG mit Sitz in Brilon (Amtsgericht Arnsberg, HRA 5721) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.