Vogt + Schaupp Beratungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Freiburg im Breisgau, Burkheimerstraße 2, 79111 Freiburg im Breisgau. Die Gesellschafterversammlung vom 03.05.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 (Firma und Sitz) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Firma geändert; nun: Vogt + Schaupp Verwaltungsgesellschaft mbH. Änderung der Geschäftsanschrift: Bienenweg 2, 79110 Freiburg im Breisgau. Gegenstand geändert; nun: Die Verwaltung eigenen Vermögens.
Vogt, Schaupp + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH, Freiburg im Breisgau, Burkheimerstraße 2, 79111 Freiburg im Breisgau. Die Gesellschafterversammlung vom 10.01.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 (Firma und Sitz) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Firma geändert; nun: Vogt + Schaupp Beratungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH. Gegenstand geändert; nun: Betriebswirtschaftliche Beratungen sowie die Verwaltung eigenen und fremden Vermögens. Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Schaupp, Peter, Freiburg im Breisgau, * ‒.‒.‒‒; Vogt, Felicitas, Freiburg im Breisgau, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Vogt, Schaupp + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH, Freiburg im Breisgau, Burkheimerstraße 2, 79111 Freiburg im Breisgau.Geschäftsanschrift: Burkheimerstraße 2, 79111 Freiburg im Breisgau. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.07.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 28.07.2009 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Schaupp + Vogt Revisions- und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft", Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i.Br. HRB 3527) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.