Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer, Ver-
tretungsberechtigte und beson-
dere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
6 |
c)
Das Halten, die Verwaltung sowie
der An- und Verkauf von Betei-
ligungen und Immobilien im In-
und Ausland. |
|
|
|
a)
Durch Beschluss der Gesellschaf-
terversammlung vom 27.03.2023
ist der Gesellschaftsvertrag geän-
dert in § 2 (Gegenstand des Unter-
nehmens). |
a)
18.04.2023
Schmidt |
HRB 163173 B: Vogt Projekt Holding GmbH, Berlin, Ernst-Ring-Straße 4, 14129 Berlin. Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Hanke, Alexander
HRB 163173 B: Vogt Projekt Holding GmbH, Berlin, Ernst-Ring-Straße 4, 14129 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Ernst-Ring-Straße 4, 14129 Berlin
HRB 163173 B: Vogt Projekt Holding GmbH, Berlin, Helmholtzstraße 2 - 9, 10587 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 16.12.2014 Teile des Vermögens (Geschäftsanteile an der SUNSAVE 2 Limited und der KS SPV 9 Limited) der ib vogt GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 86173 B) übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 163173 B: Vogt Projekt Holding GmbH, Berlin, Helmholtzstraße 2 - 9, 10587 Berlin. Prokura: 1. Hanke, Alexander, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Einzelprokura
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