Vogt of Florence GmbH Ledervertrieb, Dortmund, (Kampstr. 30, 44137 Dortmund).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Vogt of Florence Ledermanufaktur, Inhaber Hans Joachim Vogt e.K. (Amtsgericht Dortmund, HRA 11360) am 21.10.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Vogt of Florence GmbH Ledervertrieb, Dortmund, (Kampstr. 30, 44137 Dortmund).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.08.2008 mit der Hans Joachim Vogt Design und Wohnbedarf mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRA 11360) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.