Voigt Druck Service GmbH, Gifhorn (Alfred-Teves-Straße 14, 38518 Gifhorn). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.07.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 18.07.2013 mit der Voigt-Druck GmbH mit Sitz in Gifhorn (Amtsgericht Hildesheim HRB 100159) verschmolzen. Der mit der übernehmenden Gesellschaft am 14.12.2007 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist damit erloschen. Die Firma der Gesellschaft ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
38518 Gifhorn
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Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
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Amtsgericht: Hildesheim
Rechtsform: GmbH