Voigt Unternehmensberatungs- und Treuhandverwaltungsgesellschaft mbH, Dresden (Heroldstr. 2, 01157 Dresden). Die Verschmelzung wurde am 14.06.2005 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers (Amtsgericht Dresden, HRA 5885) eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Voigt Unternehmensberatungs- und Treuhandverwaltungsgesellschaft mbH, Dresden (Heroldstr. 2, 01157 Dresden). Die Gesellschaft ist durch Verschmelzungsvertrag vom 12.01.2005 und Beschluss der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen ihres Alleingesellschafters Gunther Voigt verschmolzen, welcher das Unternehmen als eingetragener Kaufmann unter der Firma Gunther Voigt Unternehmensberatung und Service Dienstleistungen e.K. mit Sitz in Dresden weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam durch Eintragung des einzelkaufmännischen Unternehmens in das Handelsregister.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.