Voith Decimus Verwaltungs GmbH, Heidenheim an der Brenz, St. Pöltener Str. 43, 89522 Heidenheim an der Brenz. Prokura erloschen: Dr. Berger, Ulrich, Heidenheim an der Brenz, * ‒.‒.‒‒; Dr. Kondring, Jörg, Heidenheim an der Brenz, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 14.12.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 14.12.2011 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "J. M. Voith GmbH", Heidenheim an der Brenz (Amtsgericht Ulm HRB 727161) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Voith Decimus Verwaltungs GmbH, Heidenheim an der Brenz, St. Pöltener Str. 43, 89522 Heidenheim an der Brenz. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 01.09.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 01.09.2011 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Voith New Transportation Verwaltungs GmbH", Heidenheim an der Brenz (Amtsgericht Ulm HRB 721419) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Voith Decimus Verwaltungs GmbH, Heidenheim an der Brenz, St. Pöltener Str. 43, 89522 Heidenheim an der Brenz. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 02.08.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 02.08.2011 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Voith Fabrics Heidenheim GmbH", Heidenheim an der Brenz (Amtsgericht Amtsgericht Ulm HRB 661466) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Voith Decimus Verwaltungs GmbH, Heidenheim an der Brenz, St. Pöltener Str. 43, 89522 Heidenheim an der Brenz. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 02.08.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 02.08.2011 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "VOITH TRANSMIT Gesellschaft mit beschränkter Haftung", Heidenheim an der Brenz (Amtsgericht Ulm HRB 660360) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Voith Decimus Verwaltungs GmbH, Heidenheim an der Brenz, St. Pöltener Str. 43, 89522 Heidenheim an der Brenz. Geschäftsanschrift: St. Pöltener Str. 43, 89522 Heidenheim an der Brenz. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 02.08.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 02.08.2011 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Voith Quinto GmbH", Heidenheim an der Brenz (Amtsgericht Ulm HRB 724276) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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