Volker Käufling Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Homburg (Kirchenstraße 1, 66424 Homburg). Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers Volker Käufling e.K., Homburg, (AG Saarbrücken HRA 9674) am 09.08.2005 wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
Volker Käufling Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Homburg (Kirchenstraße 1, 66424 Homburg). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.07.2005 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.07.2005 als übertragender Rechtsträger mit dem Vermögen ihres Alleingesellschafters Volker Käufling, geb. ‒.‒.‒‒, Homburg, als übernehmender Rechtsträger im Wege der Aufnahme zur Neugründung der Volker Käufling e. K. mit Sitz in Homburg verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.