VolkerRail Deutschland GmbH, Wesel, Trappstraße 6 - 8, 46483 Wesel. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Kondor Wessels Bau München GmbH am 12.10.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
VolkerRail Deutschland GmbH, Wesel, Trappstraße 6 - 8, 46483 Wesel. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 16.08.2011 mit der Kondor Wessels Bau München GmbH mit Sitz in München (Amtsgericht München - HRB 151874) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
VolkerRail Deutschland GmbH, Wesel, Trappstraße 6 - 8, 46483 Wesel. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 16.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.08.2011 und der Gesellschafterversammlung der SigmaRail Service GmbH vom 16.08.2011 einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die SigmaRail Service GmbH mit Sitz in Wesel (Amtsgericht Duisburg - HRB 22962) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
VolkerRail Deutschland GmbH, Wesel, Trappstraße 6 - 8, 46483 Wesel. Einzelprokura: Salomo, Ulrike, Wesel, * ‒.‒.‒‒.
VolkerRail Deutschland GmbH, Wesel, Trappstraße 6 - 8, 46483 Wesel. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Mainka, Thomas, Münster, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Hüffer, Frank, Wuppertal, * ‒.‒.‒‒; Müller, Nikolas, Essen, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura: Bonnes, Doreen, Wesel, * ‒.‒.‒‒.
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