GnR 162:Volks- und Raiffeisenbank eG, Wismar, Mecklenburger Straße 12-16, 23966 Wismar.Die Verschmelzung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers (neu: Amtsgericht Schwerin, GnR 487) am 21.11.2014 wirksam geworden.
GnR 162:Volks- und Raiffeisenbank eG, Wismar, Mecklenburger Straße 12-16, 23966 Wismar.Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 27.08.2014 und der Generalversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.08.2014 mit der Volks- und Raiffeisenbank eG mit Sitz in Güstrow (Amtsgericht Rostock, GnR 176) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Volks- und Raiffeisenbank eG, Wismar, Mecklenburger Straße 12-16, 23966 Wismar. Geschäftsanschrift: Mecklenburger Straße 12-16, 23966 Wismar. Geändert, nun: Vorstand: Hoffmann, Jan-Arne, Wismar.
Volks- und Raiffeisenbank eG, Wismar (Mecklenburger Straße 12-16, 23966 Wismar). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Franz, Birgit, Hornstorf, * ‒.‒.‒‒.