GnR 400003: Volksbank Albstadt eG, Albstadt (Europaplatz 1, 72458 Albstadt). Die Vertreterversammlung vom 26.04.2022 hat die Änderung der Satzung in § 37 (Geschäftsanteil) und § 40 (Nachschusspflicht) beschlossen. Änderung bzgl. Nachschusspflicht; nun: Keine Nachschusspflicht. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Verpflichtung der Genossen, Nachschüsse zur Insolvenzmasse zu leisten, wurde aufgehoben. Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
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