GnR 400003: Volksbank Albstadt eG, Albstadt (Europaplatz 1, 72458 Albstadt). Die Vertreterversammlung vom 26.04.2022 hat die Änderung der Satzung in § 37 (Geschäftsanteil) und § 40 (Nachschusspflicht) beschlossen. Änderung bzgl. Nachschusspflicht; nun: Keine Nachschusspflicht. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Verpflichtung der Genossen, Nachschüsse zur Insolvenzmasse zu leisten, wurde aufgehoben. Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
GnR 400003: Volksbank Albstadt eG, Albstadt (Europaplatz 1, 72458 Albstadt). Die Vertreterversammlung vom 02.12.2020 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand); § 10 (Auseinandersetzung); § 15 (Vertretung); § 18 ( Zusammensetzung und Dienstverhältnis) ; § 19 ( Willensbildung) ; § 22 (Aufgaben und Pflichten) ; § 23 ( Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat) § 25 ( Konstituierung, Beschlussfassung); § 27 (Frist und Tagesordnung) ; § 28 (Einberufung und Tagesordnung); § 33 (Abstimmung und Wahlen); § 35 (Versammlungsniederschrift) ; § 36 (Teilnahme der Verbände) ; § 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben) ; § 40 (Nachschusspflicht) ; § 42 (Jahresabschluss und Lagebericht) ; § 46 (Bekanntmachung) und die Einfügung von § 36 a (schriftliche oder elektronische Durchführung der Vertreterversammlung (virtuelle Vertreterversammlung), elektronische Teilnahme an einer Präsenzveranstaltung), § 36 b (schriftliche oder elektronische Mitwirkung an der Beschlussfassung einer nur als Präsenzveranstaltung durchgeführten Vertreterversammlung) und § 36 c (Übertragung der Vertreterversammlung in Bild und Ton) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, insbesondere a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch die Annahme und Vermittlung von Einlagen; b) die Gewährung und Vermittlungen von Krediten aller Art; c) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; d) die Durchführung des Zahlungsverkehrs; e) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; f) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; g) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; h) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen und i) der Kauf und Verkauf, die Bebauung, Vermietung und Verpachtung sowie Vermittlung von Immobilien. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Nachschusspflicht geändert; nun: Ab dem 01.01.2022 ist die Nachschusspflicht der Mitglieder ausgeschlossen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Verpflichtung der Genossen, Nachschüsse zur Insolvenzmasse zu leisten, wurde zum 01.01.2022 aufgehoben. Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.