GnR 20116: Volksbank Aller-Weser eG, Hoya, Lange Str. 74, 27318 Hoya. Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Vertreterversammlung vom 13.10.2020 und der Vertreterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 15.10.2020 mit der Volksbank eG mit Sitz in Sulingen (zukünftig Volksbank Niedersachsen-Mitte eG mit Sitz in Hoya) (Amtsgericht Walsrode GnR 100006) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
GnR 20116: Volksbank Aller-Weser eG, Hoya, Lange Str. 74, 27318 Hoya. Prokura erloschen: Buchholz, Stefan, Hoyerhagen, * ‒.‒.‒‒; Molkenthin, Ralf, Eystrup, * ‒.‒.‒‒.
GnR 20116: Volksbank Aller-Weser eG, Hoya, Lange Str. 74, 27318 Hoya. Die Vertreterversammlung vom 03.05.2018 hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 11 (Rechte der Mitglieder), § 15 (Vertretung), § 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), § 19 (Willensbildung), § 22 (Aufgaben und Pflichten), § 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), § 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), § 26 b (Wählbarkeit), § 26 c (Wahlturnus und Zahl der Vertreter), § 26 d (Aktives Wahlrecht), § 26 e (Wahlverfarhen), § 26 f (Amtsdauer, Beginn und Ende des Vertreteramtes), § 28 (Einberufung und Tagesordnung), § 35 (Versammlungsniederschrift), § 42 (Jahresabschluss und Lagebericht) und § 46 (Bekanntmachungen) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: (1) Zweck der Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder. (2) Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften insbesondere a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Spareinlagen; b) die Annahme von sonstigen Einlagen; c) die Gewährung von Krediten aller Art; d) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; e) die Durchführung des Zahlungsverkehrs; f) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; g) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; h) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; i) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen; j) den Erwerb sowie ggf. die Erschließung, die Bebauung, die Belastung und die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten. k) die Vermittlung und Erbringung von Service- und Dienstleistungen und der Verkauf von Waren zur Erhöhung der Attraktivität der Geschäftsstellen; l) die Durchführung von rechtsnahen Dienstleistungen und Beratungen im Bereich Erben, Vererben und Testamentsvollstreckung im Rahmen des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG); m) die nicht genehmigungspflichtige Erzeugung von Energie, insbesondere die Errichtung, der Betrieb und die Unterhaltung von Anlagen zur Erzeugung von regenerativen Energien sowie der Absatz der gewonnenen Energie in Form von Strom und/oder Wärme an die Netzbetreiber; n) die Beratung der in der Landwirtschaft und im Gewerbe tägigen Mitglieder und Kunden insbesondere in betiebswirtschaftlichen Fragen, in Strategie-, Organisations- und Strukturfragen des Betriebs, im Bereich des Investitionscontrollings und der Fördermittel. o) Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an Unternehmen beteiligen. p) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
GnR 20116: Volksbank Aller-Weser eG, Hoya, Lange Str. 74, 27318 Hoya. Prokura erloschen: Meng, Ulrich, Thedinghausen, * ‒.‒.‒‒.
GnR 20116: Volksbank Aller-Weser eG, Hoya, Lange Str. 74, 27318 Hoya. Prokura erloschen: Plump, Bodo Friedrich, Dörverden, * ‒.‒.‒‒.
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