GnR 203: Volksbank Börßum-Hornburg eG, Börßum (Hauptstraße 82, 38312 Börßum). Ab 01.01.2022: Keine Nachschusspflicht der Genossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Neue Regelung ab 01.01.2022: Keine Nachschusspflicht der Genossen. Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei der Genossenschaft melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
GnR 203: Volksbank Börßum-Hornburg eG, Börßum (Hauptstraße 82, 38312 Börßum). Die Vertreterversammlung vom 18.11.2020 hat eine Neufassung der Satzung mit Änderungen insbesondere in § 2 (Zweck und Gegenstand) beschlossen. Die Vertreterversammlung wurde gemäß Artikel 2 § 3 des Gesetzes zur Abmilderung der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27.03.2020 im digital-schriftlichen Verfahren mit Möglichkeit zur Stimmabgabe bis spätestens zum 20.11.2020 durchgeführt. Zweck / Gegenstand der Genossenschaft in geänderter Form neu vorgetragen: Zweck der Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder. Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, insbesondere a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Einlagen; b) die Gewährung von Krediten aller Art; c) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; d) die Durchführung des Zahlungsverkehrs; e) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; f) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; g) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; h) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen; i) die Vermittlung von Immobilien und alle damit zusammenhängenden Geschäfte.