Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
15 |
a)
Geändert, nun:
Volksbank BRAWO Immobilien GmbH |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 14.02.2024 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz)
und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. |
a)
21.03.2024
Bothe
b)
Fall 15 |
14 |
a)
Geändert, nun:
BRAWO Immobilien GmbH |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2023 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages mit Änderungen
insbesondere in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) sowie
in § 1 (Firma und Sitz) und damit die Änderung der Firma
beschlossen. |
a)
28.12.2023
Lange-Seelig
b)
Fall 14 |
HRB 5366: Volksbank BraWo Immobilien GmbH, Braunschweig, Bohlweg 8, 38100 Braunschweig. Nicht mehr Geschäftsführer: Flentje, Michael, Grasleben, * ‒.‒.‒‒.
HRB 5366: Volksbank BraWo Immobilien GmbH, Braunschweig, Bohlweg 8, 38100 Braunschweig. Nicht mehr Geschäftsführer: Hinze, Joachim, Braunschweig, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Bonitzke, André, Rühen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 5366: Volksbank BraWo Immobilien GmbH, Braunschweig, Bohlweg 8, 38100 Braunschweig. Der mit der Volksbank Braunschweig eG in Braunschweig (GnR 304), infolge Verschmelzung jetzt Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg in Wolfsburg (GnR 100001), am 03.07.2001 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 14.08.2017 zum 31.12.2017 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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