Volksbank Bad Mergentheim eG, Bad Mergentheim, (Marktplatz 10, 97980 Bad Mergentheim).Die Genossenschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 03.07.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 18.06.2009 und 25.06.2009 mit der Genossenschaft "Volksbank Main-Tauber eG", Tauberbischofsheim und Wertheim (Amtsgericht Mannheim GnR 570030) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
97980 Bad Mergentheim
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Amtsgericht: Ulm
Rechtsform: eG