Volksbank Benninghausen eG, Lippstadt-Benninghausen (Hammerschmidtbogen 18, 59556 Lippstadt). Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.05.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 17.05.2011 und der Vertreterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.05.2011 mit der Volksbank Lippstadt eG mit Sitz in Lippstadt (GnR 303, Amtsgericht Paderborn) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
59556 Lippstadt
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Amtsgericht: Paderborn
Rechtsform: eG