29 |
c)
Gegenstand:
(1) Zweck der Genossenschaft ist die
wirtschaftliche Förderung und Betreuung
der Mitglieder.
(2) Gegenstand des Unternehmens ist
die Durchführung von banküblichen und
ergänzenden Geschäften, insbesondere
a) die Pflege des Spargedankens, vor
allem durch Annahme und Verwahrung
von Einlagen;
b) die Gewährung von Krediten aller Art;
c) die Übernahme von Bürgschaften,
Garantien und sonstigen
Gewährleistungen sowie die
Durchführung von Treuhandgeschäften;
d) die Durchführung des
Zahlungsverkehrs;
e) die Durchführung des
Auslandsgeschäfts einschließlich des
An- und
Verkaufs von Devisen und Sorten;
f) die Vermögensberatung,
Vermögensvermittlung und
Vermögensverwaltung;
g) der Erwerb und die Veräußerung
sowie die Verwahrung und Verwaltung
von Wertpapieren und anderen
Vermögenswerten;
h) die Vermittlung oder der Verkauf von
Bausparverträgen, Krediten,
Versicherungen, Reisen und Immobilien;
i) der Erwerb, die Vermietung,
Verpachtung und Verwaltung von
Immobilien.
j) das Betreiben digitaler Plattformen und
WLAN-Netze.
(3) Die Genossenschaft kann
Zweigniederlassungen errichten und sich
an
Unternehmen beteiligen.
(4) Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist
zugelassen. |
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a)
Allgemeine Vertretungsregelung
geändert; nun:
Der Vorstand besteht aus mindestens
zwei Mitgliedern. Jeweils zwei
Vorstandsmitglieder oder ein
Vorstandsmitglied und ein Prokurist
vertreten gemeinsam. Die
Vorstandsmitglieder können von den
Beschränkungen des § 181 2.
Alternative BGB allgemein befreit
werden. |
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a)
Die Vertreterversammlung vom 26.06.2023
hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck
und Gegenstand), § 9 (Ausschluss), § 10
(Auseinandersetzung), § 11 (Rechte der
Mitglieder), § 12 (Pflichten der Mitglieder), §
14 (Leitung der Genossenschaft), § 15
(Vertretung), § 16 (Aufgaben und Pflichten
des Vorstands), § 18 (Zusammensetzung und
Dienstverhältnis), § 19 (Willensbildung), § 22
(Aufgaben und Pflichten), § 23 (Gemeinsame
Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), §
24 (Zusammensetzung und Wahl des
Aufsichtsrats), § 25 (Konstituierung,
Beschlussfassung), § 26c (Wahlturnus und
Zahl der Vertreter), § 26d (Aktives Wahlrecht),
§ 26e (Wahlverfahren), § 26f (Amtsdauer,
Beginn und Ende des Vertreteramtes), § 27
(Frist und Tagungsort), § 28 (Einberufung und
Tagesordnung), § 30 (Gegenstände der
Beschlussfassung), § 31
(Mehrheitserfordernisse), § 33
(Abstimmungen und Wahlen), § 34
(Auskunftsrecht), § 35
(Versammlungsniederschrift), § 36a (Virtuelle
Versammlung, hybride Versammlung und
Versammlung im gestreckten Verfahren), §
36c (Teilnahme von Aufsichtsratsmitgliedern
an einer Präsenzversammlung in Bild und Ton
und Übertragung von Vertreterversammlung in
Bild und Ton), § 38 (gesetzliche Rücklage), §
39 (Andere Ergebnisrücklagen), § 40
(Nachschusspflicht), § 42 (Jahresabschluss
und Lagebericht), § 43 (Verwendung des
Jahresüberschusses), § 44 (Deckung eines
Jahresfehlbetrages), § 45 (Liquidation) und §
46 (Bekanntmachungen) beschlossen. |
a)
09.10.2023
Hügel |
27 |
c)
Ergänzend und berichtigend zur
Eintragung lfd. Nr. 26 nachgetragen
Gegenstand geändert; nun:
(1) Zweck der Genossenschaften ist die
wirtschaftliche Förderung und Betreuung
der Mitglieder.
(2) Gegenstand des Unternehmens ist
die Durchführung von banküblichen und
ergänzenden Geschäften, insbesondere
a) die Pflege des Spargedankens, vor
allem durch Annahme und Verwahrung
von Einlagen;
b) die Gewährung von Krediten aller Art;
c) die Übernahme von Bürgschaften,
Garantien und sonstigen
Gewährleistungen sowie die
Durchführung von Treuhandgeschäften;
d) die Durchführung des
Zahlungsverkehrs;
e) die Durchführung des
Auslandsgeschäfts einschließlich des
An- und Verkaufs von Devisen und
Sorten;
f) die Vermögensberatung,
Vermögensvermittlung und
Vermögensverwaltung;
g) der Erwerb und die Veräußerung
sowie die Verwahrung und Verwaltung
von Wertpapieren und anderen
Vermögenswerten;
h) die Vermittlung oder der Verkauf von
Bausparverträgen, Krediten,
Versicherungen, Reisen und Immobilien;
i) der Erwerb, die Vermietung,
Verpachtung und Verwaltung von
Immobilien;
j) das Betreiben digitaler Plattformen und
WLAN-Netze. |
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a)
28.09.2022
Hügel |
26 |
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Nachschusspflicht geändert;
nun:
Keine Nachschusspflicht. |
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a)
Die Vertreterversammlung vom 27.06.2022
hat die Änderung der Satzung in §§ 2 (Zweck
und Gegenstand), 10 (Auseinandersetzung),
16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes),
19 (Willensbildung), 23 (Gemeinsame
Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 24
(Zusammensetzung und Wahl des
Aufsichtsrats), 25 (Konstituierung,
Beschlussfassung), 26f (Amtsdauer, Beginn
und Ende des Vertreteramtes), 27 (Frist und
Tagungsort), 28 (Einberufung und
Tagesordnung), 33 (Abstimmungen und
Wahlen), 35 (Versammlungsniederschrift), 36
(Teilnahme der Verbände), 40
(Nachschusspflicht), 42 (Jahresabschluss und
Lagebericht) und neu eingefügt § 36a
(Schriftliche oder elektronische Durchführung
der Vertreterversammlung, elektronische
Teilnahme an einer Präsenzversammlung), §
36b (Schriftliche oder elektronische
Mitwirkung an der Beschlussfassung einer nur
als Präsenzveranstaltung durchgeführten
Vertreterversammlung), § 36c (Übertragung
der Vertreterversammlung in Bild und Ton)
beschlossen. |
a)
28.09.2022
Hügel |