GnR 214: Volksbank Düren eG, Düren, Kreuzstraße 3-5, 52351 Düren. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Volksbank Euskirchen eG am 05.08.2021 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
GnR 214: Volksbank Düren eG, Düren, Kreuzstraße 3-5, 52351 Düren. Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.06.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Vertreterversammlung vom 18.05.2021 und der Generalversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 19.05.2021 mit der Volksbank Euskirchen eG mit Sitz in Euskirchen (Amtsgericht Bonn, GnR 369) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GnR 214: Volksbank Düren eG, Düren, Kreuzstraße 3-5, 52351 Düren. Prokura erloschen: Sieberichs, Michael, Aachen, * ‒.‒.‒‒.
GnR 214: Volksbank Düren eG, Düren, Kreuzstraße 3-5, 52351 Düren. Die Vertreterversammlung vom 12.06.2018 hat eine Änderung der Satzung in § 2 (2) j) (Zweck und Gegenstand), § 9 (1) f) (Ausschluss), § 11 j) (Rechte der Mitglieder), § 15 (1) (Vertretung), § 16 (2) e) (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), § 19 (4) (Willensbildung), § 22 (1) (Aufgaben und Pflichten), § 23 (1) d) (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 24 (2) (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), § 25 (3) und (6) (Konstituierung, Beschlussfassung), § 26 d (4) (Aktives Wahlrecht), § 26 e (4) (Wahlverfahren), § 28 (7) (Einberufung und Tagesordnung), § 35 (2) (Versammlungsniederschrift), § 42 (3) (Jahresabschluss und gesetzlicher Lagebericht) und § 46 (1) (Bekanntmachungen) beschlossen. Ferner wurde die Streichung des bisherigen Absatzes (5) des § 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats) beschlossen, so dass die bisherigen Absätze (6) und (7) des § 24 nunmehr die Absätze (5) und (6) des § 24 sind. Weiterhin wurde die ersatzlose Streichung der §§ 26 f (Amtsdauer, Beginn und Ende des Vertreteramtes) sowie 46 (3) (Bekanntmachungen) beschlossen. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Prokura erloschen: Gabel, Franz, Langerwehe.
GnR 214: Volksbank Düren eG, Düren, Kreuzstraße 3-5, 52351 Düren. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Groß, Alfons, Merzenich, * ‒.‒.‒‒.
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