GnR 110004: Volksbank GMHütte-Hagen-Bissendorf eG (GHB), Georgsmarienhütte, Oeseder Straße 74, 49124 Georgsmarienhütte. Die Vertreterversammlung vom 22.09.2021 hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. beschlossen. Ferner wurde §§ 10 (Auseinandersetzung), 19 (Willensbildung), 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrat), 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), 27 (Frist und Tagungsort), 28 (Einberufung und Tagesordnung), 31 (Mehrheitserfordernisse), 33 (Abstimmungen und Wahlen), 35 (Versammlungsniederschrift), 36 (Teilnahme der Verbände), 40 (Nachschusspflicht), 42 (Jahresabschuss und Lagebericht) geändert. Die §§ 36a (schriftliche oder elektronische Durchführung der Vertreterversammlung (virtuelle Vertreterversammlung), elektronische Teilnahme an einer Präsenzversammlung), 36b (schriftliche oder elektronische Mitwirkung an der Beschlussfassung einer nur als Präsenzveranstaltung durchgeführten Vertreterversammlung) und 36c (Übertragung der Vertreterversammlung in Bild und Ton) wurden neu eingeführt. Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, insbesondere a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Einlagen; b) die Gewährung von Krediten aller Art; c) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; d) die Durchführung des Zahlungsverkehrs; e) die Durchführung des Auslandgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; f) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; g) die Erstellung, Veräußerung, Vermietung, Verpachtung oder Verwaltung von Immobilien; h) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; i) die Vermittlung oder der Verkauf von Immobilien, Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen; j) der Erwerb sowie ggf. die Erschließung, die Bebauung und Belastung, und die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten. Keine Nachschusspflicht der Genossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Neue Regelung: Keine Nachschusspflicht der Genossen. Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei der Genossenschaft melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
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