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c)
(1) Zweck der Genossenschaft ist die
wirtschaftliche Förderung und Betreuung
der Mitglieder.
(2) Gegenstand des Unternehmens ist
die Durchführung von banküblichen und
ergänzenden Geschäften, insbesondere
a) die Annahme von Einlagen;
b) die Gewährung und Vermittlung von
Krediten aller Art;
c) die Übernahme von Bürgschaften,
Garantien und sonstigen
Gewährleistungen sowie die
Durchführung von Treuhandgeschäften;
d) die Durchführung des
Zahlungsverkehrs;
e) die Durchführung des
Auslandsgeschäfts einschließlich des
An- und Verkaufs von Devisen und
Sorten;
f) die Vermögensberatung,
Vermögensvermittlung und
Vermögensverwaltung;
g) der Erwerb und die Veräußerung
sowie die Verwahrung und Verwaltung
von Wertpapieren und anderen
Vermögenswerten;
h) die Vermittlung oder der Verkauf von
Bausparverträgen, Versicherungen und
Reisen;
i) die Vermittlung oder der Verkauf von
Immobilien;
j) Beteiligung an anderen Unternehmen
sowie Gründung eigener Unternehmen,
wenn sie der Förderung und des
Erwerbs der Mitglieder zu dienen
bestimmt und nach KWG zulässig sind;
k) der Erwerb und Neubau von
Immobilien und Grundstücken zum
Zwecke der Vermietung und
Verpachtung sowie deren Veräußerung. |
Geändert, nun:
keine Nachschusspflicht |
a)
Geändert, nun:
Die Genossenschaft wird durch zwei
Vorstandsmitglieder oder durch ein
Vorstandsmitglied gemeinsam mit
einem Prokuristen vertreten. |
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a)
Die Vertreterversammlung vom 30.06.2022
hat die Änderung der §§ 2 (Zweck und
Gegenstand), 9 (Ausschuss), 10
(Auseinandersetzung), 11 (Rechte der
Mitglieder), 15 (Vertretung), 16 (Aufgaben und
Pflichten des Vorstands), 18
(Zusammensetzung und Dienstverhältnis), 19
(Willensbildung), 22 (Aufgaben und Pflichten),
23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und
Aufsichtsrat), 24 (Zusammensetzung und
Wahl des Aufsichtsrates), 25 (Konstituierung,
Beschlussfassung), 26b (Wählbarkeit), 26c
(Wahlturnus und Zahl der Vertreter), 26d
(Aktives Wahlrecht), 26e (Wahlverfahren), 26f
(Amtsdauer, Beginn und Ende des
Vertreteramtes), 27 (Frist und Tagungsort), 28
(Einberufung und Tagesordnung), 30
(Gegenstände der Beschlussfassung), 31
(Mehrheitserfordernisse), 33 (Abstimmungen
und Wahlen), 35
(Versammlungsniederschrift), 36 (Teilnahme
der Verbände), 36a (Durchführung der
Vertreterversammlung, virtuelle
Vertreterversammlung, elektronische
Teilnahme an einer Präsenzversammlung),
36b (Schriftliche oder elektronische
Mitwirkung an der Beschlussfassung eine als
Präsenzveranstaltung durchgeführten
Vertreterversammlung), 36c (Übertragung der
Vertreterversammlung in Bild und Ton), 40
(Nachschusspflicht), 42 (Jahresabschluss und
Lagebericht) und 46 (Bekanntmachungen) der
Satzung beschlossen. |
a)
08.02.2023
Franke |