Volksbank Detmold eG, Detmold (Bismarckstr. 5, 32756 Detmold). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Volksbank Paderborn-Höxter-Detmold eG am 20.8.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Volksbank Detmold eG, Detmold (Bismarckstr. 5, 32756 Detmold). Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.05.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Vertreterversammlung vom 22.05.2007 und der Vertreterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.05.2007 mit der Volksbank Paderborn-Höxter eG (nunmehr: Volksbank Paderborn-Höxter-Detmold eG) mit Sitz in Paderborn (AG Paderborn, GnR 238) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.