Volksbank Egelsbach eG, Egelsbach (Bahnstr. 62, 63329 Egelsbach). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden FRANKFURTER VOLKSBANK EG am 20.06.2006 eingetragen worden.
Volksbank Egelsbach eG, Egelsbach (Bahnstr. 62, 63329 Egelsbach). Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 26.08.2005 und 06.04.2006 mit der FRANKFURTER VOLKSBANK EG mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, GnR 630) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.