Volksbank Enger-Spenge eG, Enger, Burgstr. 2, 32130 Enger. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Volksbank Bad Oeynhausen-Herford eG am 08.06.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Volksbank Enger-Spenge eG, Enger, Burgstr. 2, 32130 Enger. Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.09.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Vertreterversammlung vom 13.09.2010 und der Vertreterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 15.09.2010 mit der Volksbank Bad Oeynhausen-Herford eG mit Sitz in Herford (AG Bad Oeynhausen GnR 126) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Volksbank Enger-Spenge eG, Enger, Burgstr. 2, 32130 Enger. Prokura erloschen: Steube, Wolfgang, Bünde.
Volksbank Enger-Spenge eG, Enger (Burgstr. 2, 32130 Enger). Die Vertreterversammlung vom 19.06.2007 hat die Änderung und Neufassung der Satzung beschlossen.