GnR 653: Volksbank Höchst a.M. eG, Frankfurt am Main (Hostatostraße 13, 65929 Frankfurt am Main). Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.11.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Vertreterversammlung vom 17.03.2016 und der Vertreterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 12.04.2016 mit der Frankfurter Volksbank eG mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main GnR 630) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
65929 Frankfurt
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Amtsgericht: Frankfurt am Main
Rechtsform: eG