GnR 222: Volksbank Haltern eG, Haltern am See, Raiffeisenplatz 1, 45721 Haltern am See. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Volksbank Lüdinghausen-Olfen eG (jetzt: Volksbank Südmünsterland-Mitte eG) am 22.07.2019 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
GnR 222: Volksbank Haltern eG, Haltern am See, Raiffeisenplatz 1, 45721 Haltern am See. Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.11.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Vertreterversammlung vom 24.09.2018 und der Vertreterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.09.2018 mit der Volksbank Lüdinghausen-Olfen eG mit Sitz in Lüdinghausen (Amtsgericht Coesfeld GnR 177) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GnR 222: Volksbank Haltern eG, Haltern am See, Raiffeisenplatz 1, 45721 Haltern am See. Die Vertreterversammlung vom 28.05.2018 hat die Änderung der Satzung in §§ 11 (Rechte der Mitglieder), 15 (Vertretung), 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), 19 (Willensbildung), 22 (Aufgaben und Pflichten), 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrates), 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), 26 b (Wählbarkeit), 26 d (Aktives Wahlrecht), 26 e (Wahlverfahren), 26 f (Amtsdauer, Beginn und Endes des Vertreteramtes), 28 (Einberufung und Tagesordnung), 35 (Versammlungsniederschaft) und 46 (Bekanntmachungen) beschlossen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert: Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
GnR 222: Volksbank Haltern eG, Haltern am See, Raiffeisenplatz 1, 45721 Haltern am See. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Mersmann, Andreas, Dülmen, * ‒.‒.‒‒.
GnR 222:Volksbank Haltern eG, Haltern am See, Raiffeisenplatz 1, 45721 Haltern am See.Nicht mehr Vorstand: Wessels, Franz-Josef, Kaufmann, Haltern. Prokura erloschen: Osemann, Heinrich, Haltern.
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