Volksbank Hamm e. G., Hamm, Bismarckstraße 7-15, 59065 Hamm. Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.12.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer außerordentlichen Vertreterversammlung vom 12.11.2012 und der außerordentlichen Vertreterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 05.12.2012 mit der Dortmunder Volksbank eingetragene Genossenschaft mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, GnR 425) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
59065 Hamm
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Webseite: www.vb-hamm.de
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Amtsgericht: Hamm
Rechtsform: eG