Volksbank Köln-Nord eG, Köln (Grethenstraße 4-10, 50739 Köln). Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.07.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Vertreterversammlung vom 13.05.2008 und der Vertreterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 03.06.2008 mit der Raiffeisenbank Frechen-Hürth eG mit Sitz in Hürth (AG Köln, GnR 775) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Volksbank Köln-Nord eG, Köln (Grethenstr. 4 - 10, 50739 Köln). Die Vertreterversammlung vom 19.06.2007 hat eine Änderung des Status beschlossen in § § 2 (Zweck und Gegenstand), 4b (Beendigung der Mitgliedschaft), 5 (Kündigung), 6 (Übertragung des Geschäftsguthabens), 9 (Ausschluß), 10 (Auseinandersetzung), 11 (Rechte der Mitglieder), 12 (Pflichten der Mitglieder), 14 (Leitung der Genossenschaft), 15 (Vertretung), 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), 18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis), 19 (Willensbildung), 20 (Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats), 21 (Organkredite), 22 (Aufgaben und Pflichten), 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), 26b (Wählbarkeit), 26c (Wahlturnus und Zahl der Vertreter), 26d (Aktives Wahlrecht), 26e (Wahlverfahren), 26f (Amtsdauer, Beginn und Ende des Vertreteramts), 27 (Frist und Tagungsort), 28 (Einberufung und Tagesordnung), 29 (Versammlungsleitung), 30 (Gegenstände der Beschlussfassung), 31 (Mehrheitserfordernisse), 32 (Entlastung), 33 (Abstimmungen und Wahlen), 34 (Auskunftsrecht), 35 (Versammlungsniederschriften), 36 (Teilnahme der Verbände), 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben), 38 (Gesetzliche Rücklage), 42 (Jahresabschluß und Lagebericht) und 46 (Bekanntmachungen). § 47 der alten Satzung (Gerichtsstand) entfällt. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.