GnR 126: Volksbank Kaiserslautern eG, Kaiserslautern, Kanalstraße 4, 67655 Kaiserslautern. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Giovinco, Marco, Kaiserslautern, * ‒.‒.‒‒.
GnR 126: Volksbank Kaiserslautern eG, Kaiserslautern, Kanalstraße 4, 67655 Kaiserslautern. Die Vertreterversammlung vom 01.06.2021 hat eine Änderung des Statuts in § 2 (Zweck und Gegenstand) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie eine Änderung in § 19 (Willensbildung), § 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), § 26c (Wahlturnus und Zahl der Vertreter), §27 (Frist und Tagungsort), § 28 (Einberufung und Tagesordnung), § 33 (Abstimmung und Wahlen), § 35 (Versammlungsniederschrift), § 36 (Teilnahme der Verbände), § 36a (Schriftliche oder elektronische Durchführung der Vertreterversammlung (virtuelle Vertreterversammlung), elektronische Teilnahme an deiner Präsenzversammlung), § 36b (Schriftliche oder elektronische Mitwirkung an der Beschlussfassung einer nur als Präsenzveranstaltung durchgeführten Vertreterversammlung), § 36c (Übertragung der Vertreterversammlung in Bild und Ton) und in § 42 (Jahresabschluss und Lagebericht) beschlossen. 1. Zweck der Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder. 2. Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, insbesondere a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Spareinlagen; b) die Gewährung von Krediten aller Art; c) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; d) die Durchführung des Zahlungsverkehrs; e) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; f) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; g) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; h) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen und Versicherungen; i) der Ankauf von Forderungen (Forfaitierung, Factoring); j) die Vermietung und Verpachtung von Immobilien. Darüberhinaus darf die Genossenschaft Ladestationen für Elektrofahrzeuge unterhalten und sämtliche Geschäfte betreiben, die hiermit in sachlichem Zusammenhang stehen. 3. Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an Unternehmen beteiligen. Zweigniederlassungen der Genossenschaft können eine von der in § 1 Abs. 1 genannten Firma abweichende Firma führen. Die Firma der jeweiligen Zweigniederlassung kann insbesondere wie folgt gebildet werden: Volksbank (Ort der Zweigniederlassung), Zweigniederlassung der Volksbank Kaiserslautern eG. 4. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen.