Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift und
empfangsberechtigte Person der
Europäischen Genossenschaft,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Nachschusspflicht,
Mindestkapital; Grundkapital der
Europäischen Genossenschaft |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand; Leitungsorgan oder
geschäftsführende Direktoren der
Europäischen Genossenschaft;
Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
30 |
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Die Nachschusspflicht der
Mitglieder ist ausgeschlossen. |
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a)
Die Vertreterversammlung vom 26.06.2024
hat die Anderung der Satzung in §§ 16 Abs.2
g (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes),
l9 Abs. 3 (Willensbildung), 23 Abs. 1 f, Abs.2
und Abs.4 (Gemeinsame Sitzungen von
Vorstand und Aufsichtsrat), 25 Abs. 3
(Konstituierung, Beschlussfassung), 27 Abs. 3
(Frist und Tagungsort), 28 Abs.3 (Einberufung
und Tagesordnung), 33 Abs. 1
(Abstimmungen und Wahlen), 35 Abs.2 und
Abs.5 (Versammlungsniederschrift), 36 a
(Virtuelle Verasmmlung, hybride
Versammlung und Versammlung im
gestreckten Verfahren), 36c (Teilnahme von
Aufsichtsratsmitgliedern an einer
Präsenzversammlung in Bild und Ton und
Übertragung der Vertreterversammlung in Bild
und
Ton), 40 (Nachschusspflicht), 46 Abs. 1
(Bekanntmachungen) beschlossen. |
a)
12.09.2024
Gasthaus
b)
Eintrag zur Nachschlusspflicht
von Amts wegen neugefasst. |
29 |
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Prokura erloschen:
Beisel, Joachim, Kleve, * ‒.‒.‒‒
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen:
van Oostveen, Patrick Joachim, Kleve, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
09.01.2023
van Linn |
GnR 104: Volksbank Kleverland eG, Kleve (Minoritenstraße 2, 47533 Kleve). Die Vertreterversammlung vom 19.05.2021 hat eine Änderung der Satzung in § 40 Absatz 2 (Nachschusspflicht) beschlossen. Die Nachschußpflicht der Mitglieder ist auf die Haftsumme für den ersten Geschäftsanteil beschränkt. Die Haftsumme beträgt 500,00 EUR. Ab dem 01.01.2022 ist die Nachschusspflicht der Mitglieder ausgeschlossen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei der Genossenschaft melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
GnR 104: Volksbank Kleverland eG, Kleve (Minoritenstraße 2, 47533 Kleve). Die Vertreterversammlung vom 19.05.2021 hat eine Änderung der Satzung in §§ 2 Abs. 2 Ziffer 1 (Zweck und Gegenstand), 6 Abs. 2 (Übertragung des Geschäftsguthabens), 10 Abs. 3 (Auseinandersetzung), 19 (Willensbildung), 23 Abs. 1 f), 6 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 25 Abs. 2, 3 (Konstituierung, Beschlussfassung), 26 e Abs. 2 (Wahlverfahren), 27 Abs. 3 (Frist und Tagungsort), 28 Abs. 3 (Einberufung und Tagesordnung), 31 Abs. 2 (Mehrheitserfordernisse), 33 Abs. 1, 3, 4, 5 (Abstimmungen und Wahlen), 35 Abs. 2,5 (Versammlungsniederschrift), 36 (Teilnahme der Verbände), 36a (Schriftliche oder elektronische Durchführung der Vertreterversammlung (virtuelle Vertreterversammlung), elektronische Teilnahme an der Präsenzversammlung), 36b (Schriftliche oder elektronische Mitwirkung an der Beschlussfassung einer nur als Präsenzveranstaltung durchgeführten Vertreterversammlung), 36c (Übertragung der Vertreterversammlung in Bild und Ton), 40 (Nachschusspflicht), 42 Abs. 3 (Jahresabschluss und Lagebericht) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Gegenstand: Zweck der Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder. Gegenstand des Unternehmens ist 1. die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, insbesondere a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Einlagen; b) die Gewährung von Krediten aller Art; c) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; d) die Durchführung des Zahlungsverkehrs; e) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; f) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; g) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; h) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen, 2. die Beteiligung an Unternehmen, die Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien herstellen, errichten oder betreiben. Der Erwerb, die Erschließung, dioe Errichtung, die Verwaltung, die Vermietung, die Verpachtung, die Veräußerung sowie die Vermittlung von Immobilien und grundstücksgleichen Rechten. Zur Erreichung des Unternehmensgegenstandes wird die Genossenschaft über den stationären Vertrieb für das Geschäftsgebiet hinaus auch den mobilen Vertrieb, den Internet- bzw. Direktbankvertrieb, sowie sonstige kommunikative Vertriebswege nutzen. Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an Unternehmen beteiligen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
GnR 104: Volksbank Kleverland eG, Kleve (Nassauerstraße 1, 47533 Kleve). Die Vertreterversammlung vom 27.06.2018 hat eine Erweiterung der Satzung in § 2 Abs. 2 Ziffer 2 (Zweck und Gegenstand), sowie die Änderung der Satzung in §§ 11h und j (Rechte der Mitglieder), 15 Abs. 1 (Vertretung), 16 Abs.2 e (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), 19 Abs. 4 (Willensbildung), 22 Abs. 1 (Aufgaben und Pflichten), 23 Abs. 1 d (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 24 Abs. 2 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), 25 Abs. 3 und 6 (Konstituierung, Beschlussfassung), 26 b Abs. 1 (Wählbarkeit), 26 d Abs. 4 (Aktives Wahlrecht), 26 e Abs. 4 (Wahlverfahren) 26 f Abs. 4 (Amtsdauer, Beginn und Ende des Vertreteramtes), 28 Abs. 2,3,4 und 7 (Einberufung und Tagesordnung), 35 Abs. 2 (Versammlungsniederschrift) und 46 Abs. 1 und 3 (Bekanntmachungen) beschlossen. (1) Zweck der Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder. (2) Gegenstand des Unternehmens ist 1. die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, insbesondere a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Spareinlagen; b) die Annahme von sonstigen Einlagen; c) die Gewährung von Krediten aller Art; d) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; e) die Durchführung des Zahlungverkehrs; f) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; g) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; h) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; i) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen; 2. Weiterer Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an Unternehmen, die Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien herstellen, errichten oder betreiben, sowie der Erwerb, die Erschließung, die Errichtung, die Verwaltung, die Vermietung, die Verpachtung, die Veräußerung sowie die Vermittlung von Immobilien und grundstücksgleichen Rechten.(3) Zur Erreichung des Unternehmensgegenstandes wird die Genossenschaft über den stationären Vertrieb für das Geschäftsgebiet hinaus auch den mobilen Vertrieb, den Internet- bzw. Direktbankvertrieb, sowie sonstige kommunikative Vertriebswege nutzen. (4) Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an Unternehmen beteiligen. (5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann einzelne oder alle Vorstandsmitglieder von dem Verbot der Mehrvertretung des § 181 2. Alternative BGB befreien, ihnen also die Befugnis erteilen, bei allen Rechtsgeschäften, welche die Genossenschaft mit oder gegenüber Dritten vornimmt, zugleich als Vertreter Dritter zu handeln.
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