29 |
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a)
Die Vertreterversammlung vom 22.04.2024
hat eine Änderung der Satzung in den §§ 16
(Aufgaben und Pflichten des Vorstands), 19
(Willensbildung), 23 (Gemeinsame Sitzungen
von Vorstand und Aufsichtsrat), 25
(Konstituierung, Beschlussfassung), 27 (Frist
und Tagungsort), 28 (Einberufung und
Tagesordnung), 33 (Abstimmungen und
Wahlen), 35 (Versammlungsniederschrift),
36a (Virtuelle Versammlung, hybride
Versammlung und Versammlung im
gestreckten Verfahren), 36c (Teilnahme von
Aufsichtsratsmitgliedern an einer
Präsenzversammlung in Bild und Ton und
Übertragung der Vertreterversammlung in Bild
und Ton) und 46 (Bekanntmachungen)
beschlossen. |
a)
11.07.2024
Dröge |
28 |
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Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen:
Vertretungsbefugnis geändert, nunmehr:
Heiner, André, Krefeld, * ‒.‒.‒‒
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied:
Huintjes, Oliver, Kempen, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
26.04.2024
Dröge |
26 |
c)
Die Durchführung von banküblichen und
ergänzenden Geschäften, insbesondere
a) die Pflege des Spargedankens, vo
allem durch Annahme von Einlagen;
b) die Gewährung von Krediten aller Art;
c) die Übernahme von Bürgschaften,
Garantien und sonstigen
Gewährleistungen sowie die
Durchführung von Treuhandgeschäften;
d) die Durchführung des
Zahlungsverkehrs;
e) die Durchführung des
Auslandsgeschäfts einschließlich des
An- und Verkaufs von Devisen und
Sorten;
f) die Vermögensberatung,
Vermögensvermittlung und
Vermögensverwaltung,
g) der Erwerb und die Veräußerung
sowie die Verwahrung und Verwaltung
von Wertpapieren und anderen
Vermögenswerten;
h) die Vermittlung oder der Verkauf von
Bausparverträgen, Versicherungen und
Reisen;
i) die Vermittlung, der Erwerb, die
Entwicklung, Erschließlung, Bebauung,
Verwaltung, Vermietung, Verpachtung,
Belastung und Veräußerung von
Gebäuden, Grundstücken und
grundstücksgleichen Rechten. |
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a)
Die Genossenschaft wird durch zwei
Vorstandsmitglieder oder durch ein
Vorstandsmitglied gemeinsam mit
einem Prokuristen vertreten. Der
Aufsichtsrat kann einzelne oder alle
Vorstandsmitglieder von dem Verbot
der Mehrvertretung des § 181 Alt. 2
BGB befreien, ihnen also die Befugnis
erteilen, bei allen Rechtsgeschäften,
welche die Genossenschaft mit oder
gegenüber Dritten vornimmt, zugleich
als Vertrteter Dritter zu handeln. |
Prokura erloschen:
Schröder, Josef, Tönisvorst |
a)
Die Vertreterversammlung vom 02.05.2022
hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Zweck
und Gegenstand), § 10 (Auseinandersetzung),
§ 15 (Vertretung), § 19 (Willensbildung), § 23
(Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und
Aufsichtsrat), § 25 (Konstituierung,
Beschlussfassung), § 27 (Frist und
Tagungsort), § 28 (Einberufung und
Tagesordnung), § 31
(Mehrheitserfordernisse), § 33
(Abstimmungen und Wahlen), § 35
(Versammlungsniederschrift), § 36 (Teilnahme
der Verbände), § 36a (schriftliche und
elektronische Durchführung der
Vertreterversammlungen, elektronische
Teilnahme an einer Präsenzversammlung), §
36b (schriftliche und elektronische Mitwirkung
an der Beschlussfassung einer nur als
Präzensveranstaltung durchgeführten
Vertreterversammlung), § 36c (Übertragung
der Vertreterversammlung in Bild und Ton), §
40 (Nachschusspflicht), § 42
(Jahresabschluss und Lagebericht)
beschlossen. |
a)
04.08.2022
Frisch |