GnR 100008:Volksbank Langen-Gersten eG, Langen (Nordholter Str. 1, 49838 Langen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Volksbank Lingen eG, Lingen/Ems (Amtsgericht Osnabrück GnR 100006) am 25.08.2014 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
GnR 100008:Volksbank Langen-Gersten eG, Langen (Nordholter Str. 1, 49838 Langen). Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.07.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 03.06.2014 und der Generalversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 05.06.2014 mit der Volksbank Lingen eG mit Sitz in Lingen (GnR 100006) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Volksbank Langen-Gersten eG, Langen (Nordholter Str. 1, 49838 Langen). Die Generalversammlung vom 06.07.2011 hat eine Änderung der Satzung in §§ 7a (Ausscheiden bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), 10 Abs. 2 (Auseinandersetzungsguthaben), 28 Abs. 3 (Einberufung) und 39 Abs. 2 (Kapitalrücklage) beschlossen.
Volksbank Langen-Gersten eG, Langen (Nordholter Str. 1, 49838 Langen). Die Generalversammlung vom 11.06.2007 hat eine Änderung des Statuts in §§ 2 (Zweck und Gegenstand), 6 (Übertragung des Geschäftsguthabens), 9 (Ausschluss), 10 (Auseinandersetzung), 11 (Rechte der Mitglieder), 15 (Vertretung), 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), 18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis), 21 (Organkredite), 22 (Aufgaben und Pflichten, 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), 25 (Konstituirung, Beschlussfassung), 26 (Ausübung der Mitgliedsrechte), 27 (Frist und Tagungsort), 28 (Einberufung und Tagesordnung), 30 (Gegenstände der Beschlussfassung), 31 (Mehrheitserfordernisse), 33 (Abstimmungen und Wahlen), 35 (Versammlungsniederschrift), 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben), 39 (Andere Ergebnisrücklagen), 42 (Jahresabschluss und Lagebericht), 43 (Verwendung des Jahresüberschusses) und 46 (Bekanntmachungen) beschlossen.