GnR 105: Volksbank Lette-Darup-Rorup eG, Coesfeld (Lindenstr. 5, 48653 Coesfeld-Lette). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Volksbank Nottuln eG am 02.08.2017 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
GnR 105: Volksbank Lette-Darup-Rorup eG, Coesfeld (Lindenstr. 5, 48653 Coesfeld-Lette). Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.05.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Vertreterversammlung vom 16.05.2017 und der Vertreterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 17.05.2017 mit der Volksbank Nottuln eG mit Sitz in Nottuln (Amtsgericht Coesfeld, GnR 119) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GnR 105: Volksbank Lette-Darup-Rorup eG, Coesfeld (Lindenstr. 5, 48653 Coesfeld-Lette). Nicht mehr im Vorstand: Wulfert, Ludger, Nordkirchen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Mitglied im Vorstand: Aldenhoff, Martin, Reken, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Aldenhoff, Martin, Reken, * ‒.‒.‒‒.
GnR 105:Volksbank Lette-Darup-Rorup eG, Coesfeld (Lindenstraße 5, 48653 Coesfeld). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Aldenhoff, Martin, Reken, * ‒.‒.‒‒; Volmer, Alfred, Billerbeck, * ‒.‒.‒‒.
Volksbank Lette-Darup-Rorup eG, Coesfeld (Lindenstraße 5, 48653 Coesfeld). Die Vertreterversammlung vom 29.06.2011 hat eine Änderung der Satzung in § 6 (hier: Streichung des Abs. 3 - Übertragung des Geschäftsguthabens) und in § 10 (Auseinandersetzung) beschlossen.
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