GnR 200001: Volksbank Ludwigsburg eG, Ludwigsburg (Schwieberdinger Str. 25, 71636 Ludwigsburg). Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 07.10.2021 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GnR 200001: Volksbank Ludwigsburg eG, Ludwigsburg (Schwieberdinger Str. 25, 71636 Ludwigsburg). Die Genossenschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2021 und der Versammlungsbeschlüsse (Vertreterversammlungen mit Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren nach § 3 Abs. 1 COVGesMaßnG) der beteiligten Rechtsträger vom 24.06.2021 mit der Genossenschaft "VR-Bank Neckar-Enz eG", Bönnigheim (Amtsgericht Stuttgart GnR 300024) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GnR 200001: Volksbank Ludwigsburg eG, Ludwigsburg (Schwieberdinger Str. 25, 71636 Ludwigsburg). Die Vertreterversammlung vom 27.11.2020 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 10 (Auseinandersetzung), § 19 (Willensbildung), § 22 (Aufgaben und Pflichten), § 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), §27 (Frist und Tagungsort), § 28 (Einberufung und Tagesordnung), § 33 (Abstimmung und Wahlen), § 35 (Versammlungsniederschrift), § 36 (Teilnahme der Verbände), § 36a (schriftliche oder elektronische Durchführung der Vertreterversammlung (virtuelle Vertreterversammlung), elektronische Teilnahme an einer Präsenzversammlung), § 36b (schriftliche oder elektronische Mitwirkung an der Beschlussfassung einer nur als Präsenzveranstaltung durchgeführten Vertreterversammlung), § 36c (Übertragung der Vertreterversammlung in Bild und Ton), § 41 (Nachschusspflicht), § 43 (Jahresabschluss und Lagebericht), § 47 (Bekanntmachungen) beschlossen. Auf die eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Gegenstand geändert; nun: Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, insbesondere a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Einlagen; b) die Gewährung von Krediten aller Art; c) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; d) die Durchführung des Zahlungsverkehrs; e) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; f) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; g) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; h) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen i) der Kauf und Verkauf, die Bebauung, Vermietung und Verpachtung, sowie Vermittlung von Immobilien. Nachschusspflicht geändert; nun: Ab dem 01.01.2022 ist die Nachschusspflicht der Mitglieder ausgeschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Verpflichtung der Genossen, Nachschüsse zur Insolvenzmasse zu leisten, wurde zum 01.01.2022 aufgehoben. Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
GnR 200001: Volksbank Ludwigsburg eG, Ludwigsburg (Schwieberdinger Str. 25, 71636 Ludwigsburg). Prokura erloschen: Haß, Susanne, Großbottwar, * ‒.‒.‒‒.
GnR 200001: Volksbank Ludwigsburg eG, Ludwigsburg (Schwieberdinger Str. 25, 71636 Ludwigsburg). Die Vertreterversammlung vom 07.05.2019 hat die Änderung der Satzung in § 1, § 2, § 3, § 9, § 11, § 12, § 16, § 18, § 21, § 22, § 23, § 24, § 25, § 26 b, § 26 c, § 26 e, §27, § 28, § 29, § 30 § 35, § 43 Abs. 3, § 44, § 47 beschlossen. Auf die eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Gegenstand geändert; nun: Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, insbesondere a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Spareinlagen; b) die Annahme von sonstigen Einlagen; c) die Gewährung und Vermittlung von Krediten aller Art; d) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; e) die Durchführung des Zahlungsverkehrs; f) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; g) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; h) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; i) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen und j) der Kauf und Verkauf, die Bebauung, Vermietung und Verpachtung. sowie Vermittlung von Immobilien.
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