Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift und
empfangsberechtigte Person der
Europäischen Genossenschaft,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Nachschusspflicht,
Mindestkapital; Grundkapital der
Europäischen Genossenschaft |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand; Leitungsorgan oder
geschäftsführende Direktoren der
Europäischen Genossenschaft;
Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
14 |
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Prokura erloschen:
Scheuber, Mathias, Möckmühl, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
13.02.2023
Schneider |
13 |
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Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied mit der Ermächtigung zur
Veräußerung und Belastung von Grundstücken:
Fahrbach, Fabian, Lehrensteinsfeld, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
30.08.2022
Gerst |
GnR 100141: Volksbank Möckmühl eG, Möckmühl (Seckachtorgasse 11, 74219 Möckmühl). Bestellt als Vorstand: Britsch, Alexander, Möckmühl, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Vorstandsmitglied: Schwab, Rainer, Bankbetriebswirt (ADG), Hardthausen. Prokura erloschen: Britsch, Alexander, Möckmühl, * ‒.‒.‒‒.
GnR 100141: Volksbank Möckmühl eG, Möckmühl (Seckachtorgasse 11, 74219 Möckmühl). Prokura erloschen: Fähndrich, Michael, Neudenau, * ‒.‒.‒‒; Trabold, Jochen, Neuenstadt am Kocher, * ‒.‒.‒‒.
GnR 100141: Volksbank Möckmühl-Neuenstadt eG, Möckmühl (Seckachtorgasse 11, 74219 Möckmühl). Die Generalversammlung vom 15.05.2018 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Firma) beschlossen. Firma geändert; nun: Volksbank Möckmühl eG. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Fähndrich, Michael, Neudenau, * ‒.‒.‒‒; Trabold, Jochen, Neuenstadt am Kocher, * ‒.‒.‒‒. Mit der Genossenschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15.05.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 14.05.2018 / 15.05.2018 die Genossenschaft "Raiffeisenbank Neudenau-Stein-Herbolzheim eG", Neudenau (Amtsgericht Stuttgart GnR 100217) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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