GnR 680006: Volksbank Mittlerer Schwarzwald eG, Wolfach (Vorstadtstraße 52, 77709 Wolfach). Prokura erloschen: Förtsch, Matthias, Schonach im Schwarzwald, * ‒.‒.‒‒.
GnR 680006: Volksbank Mittlerer Schwarzwald eG, Wolfach (Vorstadtstraße 52, 77709 Wolfach). Die Vertreter haben im schriftlichen Verfahren bis zum 06.11.2020 die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Zweck und Gegenstand), 10 (Auseinandersetzung), 19 (Willensbildung), 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrates), 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), 27 (Frist und Tagungsort), 28 (Einberufung und Tagesordnung), 33 (Abstimmungen und Wahlen), 35 (Versammlungsniederschrift), 36 (Teilnahme der Verbände), 40 (Beschränkte Nachschusspflicht) und 42 (Jahresabschluss und Lagebericht), sowie einen neuen § 36 a (Schriftliche oder elektronische Durchführung der Vertreterversammlung (virtuelle Vertreterversammlung), elektronische Teilnahme an einer Präsenzversammlung), einen neuen § 36 b (Schriftliche oder elektronische Mitwirkung an der Beschlussfassung einer nur als Präsenzveranstaltung durchgeführten Vertreterversammlung), und einen neuen § 36 c (Übertragung der Vertreterversammlung in Bild und Ton) beschlossen. Die Änderung des § 40 (Nachschusspflicht) wird am 01.01.2022 wirksam. Gegenstand geändert; nun: Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, insbesondere die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Einlagen; die Gewährung von Krediten aller Art; die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; die Durchführung des Zahlungsverkehrs; die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen, Immobilien sowie Reisen; die Verwaltung von Immobilien. Mit Wirkung ab 01.01.2022 ist die Nachschusspflicht aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Verpflichtung der Genossen, Nachschüsse zur Insolvenzmasse zu leisten, wurde mit Wirkung zum 01.01.2022 aufgehoben. Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.