Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift und
empfangsberechtigte Person der
Europäischen Genossenschaft,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Kapital/Nachschusspflicht |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand; Leitungsorgan oder
geschäftsführende Direktoren der
Europäischen Genossenschaft;
Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
19 |
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b)
Personendaten geändert:
Vorstand:
Prof. Zintl, Leonhard Michael,
Kemnath, * ‒.‒.‒‒
Personendaten ergänzt:
Vorstand:
Schlagenhaufer, Michael Alois,
Chemnitz, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
Die Vertreterversammlung vom 23.05.2023
hat die Änderung der §§ 9 (Ausschluss), 18
(Zusammensetzung und Dienstverhältnis),19
(Willensbilding), § 23 (Gemeinsame Sitzungen
von Vorstand und Aufsichtsrat), 25
(Konstituierung, Beschlussfassung), 27 (Frist
und Tagungsort), 28 (Einberufung und
Tagesordnung), 30 (Gegenstände der
Beschlussfassung), 33 (Abstimmungen und
Wahlen), 35 (Versammlungsniederschrift),
36a (Schriftliche oder elektronische
Durchführung der Vertreterversammlung
(virtuelle Vertreterversammiung) elektronische
Teilnahme an einer Prasenzversammlung),
36c (Übertragung der Vertreterversammlung
in Bild und Ton), 40 (Beschränkte
Nachschusspflicht) und 46
(Bekanntmachungen) der Satzung
beschlossen. |
a)
09.08.2023
Mehlhorn |
18 |
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a)
Die Vertreterversammlung vom 10.05.2022
hat die Änderung der §§ 26c (Wahlturnus und
Zahl der Vertreter) und 43 (Verwendung des
Jahresüberschusses) der Satzung
beschlossen. |
a)
25.11.2022
Kersching |
GnR 5: Volksbank Mittweida eG, Mittweida (Markt 25, 09648 Mittweida). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Biber, Kathrin, Mittweida, * ‒.‒.‒‒.
GnR 5: Volksbank Mittweida eG, Mittweida (Markt 25, 09648 Mittweida). Die virtuelle Vertreterversammlung mit Ende am 30.11.2020 hat die Änderung der Satzung gemäß der eingereichten Unterlagen, insbesondere § 2 (Zweck und Gegenstand) beschlossen. Neuer Gegenstand: Zweck der Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder. Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, insbesondere die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Einlagen; die Gewährung und Vermittlung von Krediten aller Art; die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen, sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften sowie des Betreiben von Factoringgeschäften, die Durchführung und Vermittlung von Leasinggeschäften; die Durchführung des Zahlungsverkehrs; die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen; der Kauf und Verkauf, die Erschließung, Bebauung, Vermietung und Verpachtung, Verwaltung und Bewirtschaftung sowie Vermittlung von Immobilien; der Erwerb und die Veräußerung sowie der Betrieb von Anlagen zum Zweck der Gewinnung Erneuerbarer Energien (wie etwa Windkraft-, Photovoltaik- und Biogasanlagen); Beteiligung an anderen Unternehmen und Gründung eigener Unternehmen, sofern dies der Förderung der Mitglieder dient und nach dem Kreditwesengesetz zulässig ist; sonstige Geschäfte, die dem Genossenschaftszweck dienen. Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
GnR 5: Volksbank Mittweida eG, Mittweida (Markt 25, 09648 Mittweida). Die MW Mittweidaer Wohnbau eG mit dem Sitz in Mittweida (Amtsgericht Chemnitz GnR 464) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.06.2019 und des Beschlusses ihrer Generalversammlung vom 20.05.2019 sowie des Beschlusses der Vertreterversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 21.05.2019 mit der Genossenschaft verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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