GnR 110016: Volksbank Neuenkirchen-Vörden eG, Neuenkirchen-Vörden, Bahnhofstraße 2, 49434 Neuenkirchen-Vörden. Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.05.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 18.05.2021 und der Generalversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 20.05.2021 mit der Volksbank Dammer Berge eG mit Sitz in Damme (GnR 110014) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
GnR 110016: Volksbank Neuenkirchen-Vörden eG, Neuenkirchen-Vörden, Bahnhofstraße 2, 49434 Neuenkirchen-Vörden. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Volksbank Dammer Berge eG am 02.07.2021 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Genossenschaft ist erloschen.
GnR 110016: Volksbank Neuenkirchen-Vörden eG, Neuenkirchen-Vörden, Bahnhofstraße 2, 49434 Neuenkirchen-Vörden. Die Generalversammlung vom 04.09.2018 hat eine Änderung der Satzung in § 15 (Vertretung), § 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), § 19 (Willensbildung), § 22 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrats), § 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), § 25 (Konstituierung, Beschlussfassung des Aufsichtsrats), § 26 (Ausübung der Mitgliedsrechte), § 28 (Einberufung und Tagesordnung), § 35 (Versammlungsniederschrift), § 42 (Jahresabschluss und Lagebericht) und § 46 (Bekanntmachungen) und damit auch die Änderung der allgemeinen Vertretungeregelung beschlossen. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Volksbank Neuenkirchen-Vörden eG, Neuenkirchen-Vörden (Bahnhofstraße 2, 49434 Neuenkirchen-Vörden). Nicht mehr Vorstand: Feldkamp, Norbert, Bankkaufmann, Neuenkirchen.
Volksbank Neuenkirchen-Vörden eG, Neuenkirchen-Vörden (Bahnhofstraße 2, 49434 Neuenkirchen-Vörden). Bestellt: Vorstand: Claus, Ralf, Hagen am Teutoburger Wald, * ‒.‒.‒‒.
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