Volksbank Nordlippe eG, Extertal (Mittelstr. 28, 32699 Extertal). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Volksbank Bad Salzuflen eG am 16.7.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Volksbank Nordlippe eG, Extertal (Mittelstr. 28, 32699 Extertal). Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.06.2008 sowie der Beschlüsse ihrer Vertreterversammlung vom 27.05.2008 und der Vertreterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 06.06.2008 mit der Volksbank Bad Salzuflen eG mit Sitz in Bad Salzuflen (AG Lemgo, GnR 114) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.