GnR 430002: Volksbank Nordschwarzwald eG, Pfalzgrafenweiler (Hauptstr. 2, 72285 Pfalzgrafenweiler). Nicht mehr Vorstand: Kiefer, Fritz, Bad Wildbad, * ‒.‒.‒‒.
GnR 430002: Volksbank Nordschwarzwald eG, Pfalzgrafenweiler (Hauptstr. 2, 72285 Pfalzgrafenweiler). Die Generalversammlung vom 22.10.2020 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Gegenstand), § 10 (Auseinandersetzung), § 19 (Willensbildung), § 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), § 26 (Ausübung der Mitgliedsrechte), § 27 (Frist und Tagungsort), § 28 (Einberufung und Tagesordnung), § 33 (Abstimmung und Wahlen), § 35 (Versammlungsniederschrift), § 36 (Teilnahme der Verbände), § 40 (Nachschusspflicht), § 42 (Jahresabschluss) sowie die Einfügung von § 36a (Schriftliche oder elektronische Durchführung der Generalversammlung, elektronische Teilnahme an einer Präsenzversammlung), § 36 b (Schriftliche oder elektronische Mitwirkung an der Beschlussfassung) und § 36 c (Übertragung der Generalversammlung in Bild und Ton) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, insbesondere a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Einlagen; b) die Gewährung von Krediten aller Art; c) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; d) die Durchführung des Zahlungsverkehrs; e) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; f) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; g) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; h) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen; i) die Vermittlung, der Erwerb, die Bebauung und Errichtung, die Vermietung und Verpachtung, die Verwaltung sowie der Verkauf von Immobilien aller Art. Nachschusspflicht geändert; nun: Ab dem 01.01.2022 ist die Nachschusspflicht der Mitglieder ausgeschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Verpflichtung der Genossen, Nachschüsse zur Insolvenzmasse zu leisten, wurde zum 01.01.2022 aufgehoben. Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.