Volksbank Obergrafschaft eG, Schüttorf (Hafermarkt 4-8, 48465 Schüttorf). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Grafschafter Volksbank eG (AG Osnabrück GnR 130002) am 23.07.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Volksbank Obergrafschaft eG, Schüttorf (Hafermarkt 4-8, 48465 Schüttorf). Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.06.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 12.06.2007 und der Generalversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 13.06.2007 mit der Grafschafter Volksbank eG mit Sitz in Nordhorn (AG Osnabrück GnR 130002) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.