Volksbank Petershagen eG, Petershagen, Hauptstr. 11, 32469 Petershagen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Volksbank Mindener Land eG (Amtsgericht Bad Oeynhausen GnR 118) am 01.07.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Volksbank Petershagen eG, Petershagen, Hauptstr. 11, 32469 Petershagen. Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.04.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Vertreterversammlung vom 11.05.2011 und der Vertreterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 12.05.2011 mit der Volksbank eG Minden-Hille-Porta mit Sitz in Minden (Bad Oeynhausen GnR 118) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Volksbank Petershagen eG, Petershagen (Hauptstr. 11, 32469 Petershagen). Prokura erloschen: Röthemeyer, Elke, Petershagen, * ‒.‒.‒‒.
Volksbank Petershagen eG, Petershagen (Hauptstr. 11, 32469 Petershagen). Die Vertreterversammlung vom 14.06.2007 hat eine Änderung der Satzung beschlossen.
Volksbank Petershagen eG, Petershagen (Hauptstr. 11, 32469 Petershagen). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Schwier, Uwe, Minden, * ‒.‒.‒‒.
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