GnR 795: Volksbank Rhein-Wupper eG, Leverkusen (Herzogstraße 4, 51379 Leverkusen). Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.05.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Vertreterversammlung vom 19.06.2017 und der Vertreterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 20.06.2017 mit der VR Bank eG Bergisch Gladbach mit Sitz in Bergisch Gladbach (Amtsgericht Köln - GnR 784) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
51379 Leverkusen
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Amtsgericht: Köln
Rechtsform: eG