GnR 223: Volksbank Riesa eG, Riesa (Hauptstr. 87, 01587 Riesa).Die Vertreterversammlung vom 05.10.2020 hat u. a. die Änderung der §§ 2 (Zweck und Gegenstand), 15 (Vertretung), und 40 (Nachschusspflicht) der Satzung beschlossen. Neuer Gegenstand: Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Einlagen; Gewährung von Krediten aller Art; Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie Durchführung von Treuhandgeschäften; Durchführung des Zahlungsverkehrs; Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; Erwerb und Veräußerung sowie Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; Vermittlung oder Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen; Erwerb, Erschließung, Bebauung und Veräußerung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Immobilien sowie deren Vermietung zur wohnwirtschaftlichen und/oder gewerblichen Nutzung. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Neue Nachschusspflicht: keine Nachschusspflicht ab dem 01.01.2022. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der Genossenschaft ist gemäß § 22 GenG, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
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Webseite: www.volksbank-riesa.de
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Rechtsform: eG