GnR 100004: Volksbank Süd-Emsland eG, Spelle, Hauptstraße 54, 48480 Spelle. Die Generalversammlung vom 09.06.2022 hat eine Änderung der Satzung in §§ 2 (Zweck und Gegenstand), 10 Auseinandersetzung), 15 (Vertretung), 19 (Willensbildung), 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), 26 (Ausübung der Mitgliedsrechte), 27 (Frist und Tagesordnung), 28 (Einberufung und Tagesordnung), 33 (Abstimmungen und Wahlen) 35 (Versammlungsniederschrift), 36 (Teilnahme der Verbände), 40 (Nachschusspflicht) und 42 (Jahresabschluss und Lagebericht) beschlossen. Ferner wurden die §§ 36a (Schriftliche oder elektronische Durchführung der Generalversammlung (virtuelle Generalversammlung), elektronische Teilnahme an der Präsenzversammlung), 36b (schriftliche oder elektronische Mitwirkung an der Beschlussfassung einer nur als Präsenzveranstaltung durchgeführten Generalversammlung) und 36c (Übertragung der Generalversammlugn in Bild und Ton) neu eingefügt. Mit der Änderung des § 15 (Nachschusspflicht) ist die Nachschusspflicht der Genossen aufgehoben. Die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, insbesondere a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Einlagen; b) die Gewährung von Krediten aller Art; die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen; c) die Durchführung von Treuhandgeschäften; d) die Durchführung von Zahlungsverkehr; e) die Durchführung von Auslandsgeschäften einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; f) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; g) der Erwerb und die Veräußerung soeie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; h) die Vermittlung und der Verkauf von Bausparverträgen, die Vermittlung von Versicherungen, Reisen und Leasingverträgen; i) der Erwerb, die Entwicklung, Erschließung, Bebauung, Verwaltung, Vermietung, Verpachtung, Belastung und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, j) der Erwerb, die Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen insbesondere an Unternehmen aus den Bereichen erneuerbarer Energien, Infastruktur und Immobilienwirtschaft. Keine Nachschusspflicht der Genossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Neue Regelung: Keine Nachschusspflicht der Genossen. Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei der Genossenschaft melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
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