Volksbank Süd-Siegerland e G, Neunkirchen (Kölner Straße 190, 57290 Neunkirchen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Volksbank Siegerland eG am 18. August 2005 eingetragen worden.
Volksbank Süd-Siegerland e G, Neunkirchen (Kölner Straße 190, 57290 Neunkirchen). Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28. Juni 2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Vertreterversammlung vom 21. Juni 2005 und der Vertreterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom28. Juni 2005 mit der Volksbank im Siegerland eG mit Sitz in Siegen (AG Siegen GnR 112) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Genossenschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.