GnR 177: Volksbank Südmünsterland-Mitte eG, Lüdinghausen (Wilhelmstraße 6, 59348 Lüdinghausen). Prokura erloschen: Korte, Stefan, Haltern am See, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Grawunder, Jürgen, Selm, * ‒.‒.‒‒; John, Petra, Recklinghausen, * ‒.‒.‒‒; Löbbing, Wolfgang, Dülmen, * ‒.‒.‒‒.
GnR 177: Volksbank Südmünsterland-Mitte eG, Lüdinghausen (Wilhelmstraße 6, 59348 Lüdinghausen). Die Vertreterversammlung vom 15.09.2021 hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 10 (Auseinandersetzung), § 19 (Willensbildung), § 23 (gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), § 27 (Frist und Tagungsort), § 28 (Einberufung und Tagesordnung), § 33 (Abstimmung und Wahlen), § 35 (Versammlungsniederschrift), § 36 (Teilnahme der Verbände), § 40 (Nachschusspflicht) und § 42 (Jahresabschluss und Lagebericht) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes und den Ausschluss der Nachschusspflicht ab dem 01.01.2022 beschlossen. Neuer Gegenstand: die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, insbesondere a) die Pflege des Spargedankens vor allem durch Annahme von Einlagen; b) die Gewährung von Krediten aller Art; c) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; d) die Durchführung des Zahlungsverkehrs; e) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; f) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; g) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; h) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen, Immobilien und Reisen; i) der Erwerb von bebauten und unbebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten mit dem Ziel der Vermietung und Verpachtung sowie gegebenenfalls der Erschließung, Bebauung, Belastung und Veräußerung sowie weitere damit in Verbindung stehenden Dienstleistungen; j) die Gründung und Beteiligung an Unternehmen, Gesellschaften und Einrichtungen, k) Erbringung sonstiger Dienstleistungen. Änderung zur Nachschusspflicht Keine Nachschusspflicht. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Neue Regelung: Keine Nachschusspflicht. Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei der Genossenschaft melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.