GnR 12:Volksbank Saar-West eG, Saarlouis (Kaiser-Friedrich-Ring 9-11, 66740 Saarlouis). Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.09.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Vertreterversammlung vom 23.09.2013 und der Vertreterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.09.2013 mit der Volksbank Saarlouis eG, künftig: Volksbank Westliche Saar plus eG, mit Sitz in Saarlouis (Amtsgericht Saarbrücken GnR 1) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 01.06.2014 wirksam geworden. Der Rechtsträger ist erloschen.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Genossenschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
66740 Saarlouis
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Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Saarbrücken
Rechtsform: eG