GnR 465: Volksbank Selm-Bork eG, Selm, Kreisstr. 38, 59379 Selm. Die Vertreterversammlung vom 01.12.2020 hat eine Änderung der Satzung in § 40 (Nachschusspflicht) beschlossen.
GnR 465: Volksbank Selm-Bork eG, Selm, Kreisstr. 38, 59379 Selm. Die Vertreterversammlung vom 01.12.2020 hat eine Änderung der Satzung in den §§ 2 (Zweck und Gegenstand), 10 (Auseinandersetzung), 19 (Willenbildung), 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 25 (Konstitutierung, Beschlussfassung), 27 (Frist und Tagungsort), 28 (Einberufung und Tagesordnung), 33 (Abstimmungen und Wahlen), 35 (Versammlungsniederschrift), 36 (Teilnahme der Verbände), 42 (Jahresabschluss und Lagebericht) beschlossen; eingefügt wurden neu die §§ 36a (Schriftliche oder elektronische Durchführung der Vertreterversammlung (virtuelle Vertreterversammlung), elektronische Teilnahme an einer Präsenzversammlung), 36b (Schriftliche oder elektronische Mitwirkung an der Beschlussfassung einer nur als Präsenzveranstaltung durchgeführten Vertreterversammlung) und 36 c (Übertragung der Vertreterversammlung in Bild und Ton). Neuer Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, insbesondere a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Einlagen; b) die Gewährung von Krediten aller Art; c die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; d) die Durchführung des Zahlungsverkehrs; e) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; f) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; g) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; h) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen, Reisen und Immobilien; i) die Immobilienberatung und Verwaltung, sowie der Erwerb, die Erschließung, die Bebauung und die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten.