GnR 112: Volksbank Siegerland eG, Siegen, Berliner Straße 39, 57072 Siegen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Volksbank im Märkischen Kreis eG am 06. Juli 2018 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
GnR 112: Volksbank Siegerland eG, Siegen, Berliner Straße 39, 57072 Siegen. Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30. Mai 2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Vertreterversammlung vom 28. Mai 2018 und der Vertreterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 29. Mai 2018 mit der Volksbank im Märkischen Kreis eG mit Sitz in Lüdenscheid (AG Iserlohn, GnR 138) durch Aufnahme verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GnR 112: Volksbank Siegerland eG, Siegen, Berliner Straße 39, 57072 Siegen. Die Zweigniederlassungen in Hilchenbach, Kreuztal und Netphen sind aufgehoben.
GnR 112: Volksbank Siegerland eG, Siegen, Berliner Straße 39, 57072 Siegen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Becker, Stefan, Wilnsdorf, * ‒.‒.‒‒; Schrage, Markus Josef, Wenden, * ‒.‒.‒‒; Stederoth, Ralf, Siegen, * ‒.‒.‒‒.
GnR 112: Volksbank Siegerland eG, Siegen, Berliner Straße 39, 57072 Siegen. Die Vertreterversammlung vom 6. Juni 2016 hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat) und § 26 (Ausübung der Mitgliedsrechte) beschlossen. Geänderter Gegenstand in § 2: die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, insbesondere a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Spareinlagen; b) die Annahme von sonstigen Einlagen; c) die Gewährung und Vermittlung von Krediten aller Art; d) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; e) die Durchführung des Zahlungsverkehrs; f) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen, Edelmetallen und Sorten; g) die Vemögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; h) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; i) die Beratung in Versicherungsfragen sowie die Vermittlung von Versicherungen; j) die Vermittlung von Bausparverträgen, Factoring, Immobilien, Leasing und Reisen; k) der Erwerb und die Verwaltung einer Beteiligung an einem Unternehmen, das für eigene oder fremde Rechnung tätig ist, insbesondere in den Bereichen Erwerb, Vermittlung, Bebauung, Erschließung, Einrichtung, Vermietung, Verpachtung, Verwaltung und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten.
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